Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Gewinne, die bei der Verlegung von Natursteinen durch ein von einem Österreicher gegründeten Einzelunternehmen erzielt werden, Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 3 Abs 1 DBA-Griechenland
Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Gewinne, die bei der Verlegung von Natursteinen durch ein von einem Österreicher gegründeten Einzelunternehmen erzielt werden, Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 3 Abs 1 DBA-Griechenland