Zusammenfassung: Die Auslieferung von in Österreich produzierten Gütern über ein Auslieferungslager, das auf dem Betriebsgrund des Produktionsunternehmens in Österreich eingerichtet ist, hat keine Begründung einer inländischen Betriebstätte für den Schweizer Lieferempfänger zur Folge.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 3 lit a DBA Österreich-Schweiz