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Inländische Bodenverlegungen durch eine italienische Firma

SteuerrechtBMFSWI 2000, 294 - 295 Heft 7 v. 1.7.2000

Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob die regelmäßige und wiederholte Durchführung von Bodenverlegungsarbeiten in Österreich durch ein italienisches Unternehmen eine inländische Betriebstätte begründet und nimmt zur Besteuerung der Gewinne Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 98 EStG; Art 23 DBA Italien

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