Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob die regelmäßige und wiederholte Durchführung von Bodenverlegungsarbeiten in Österreich durch ein italienisches Unternehmen eine inländische Betriebstätte begründet und nimmt zur Besteuerung der Gewinne Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 98 EStG; Art 23 DBA Italien