Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich mit einem bereits im Report des OECD-Steuerausschusses erläuterten Beispielfall auseinander und prüfen, ob der Quellenstaat den im Quellenstaat aufhältigen Gesellschaftern einer Personengesellschaft die im Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen steuerlichen Begünstigungen bezüglich Lizenzeinnahmen gewähren muss bzw. zur Entlastung der Lizenzgebühren von der Quellensteuer verpflichtet ist, wenn die Personengesellschaft im Sitzstaat Steuerrechtssubjektivität genießt. Resümierend vertreten sie die Ansicht, dass dies die Besteuerungsrechte des Quellenstaats nicht beeinträchtigt.