Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung einer freiwilligen Abfindungszahlung, die ein vormaliges Vorstandsmitglied infolge der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsverhältnisses von einer deutschen Kapitalgesellschaft erhält, Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 9 Abs 4 DBA Deutschland- Österreich; Art 18 OECD-MA