Zusammenfassung: Der Autor weist darauf hin, dass sich durch Vorbehalt eines Rückforderungsanspruchs bereits anlässlich der Stiftungsgründung eine spätere Versteuerung der auflösungsbedingten Vermögensrückstellung einer österreichische Privatstiftung vermeiden ließe.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 1 Nr. 9 dErbStG; § 121 BewG; § 29 Abs 1 Nr. 1 dErbStG