Zusammenfassung: Sofern Fakten für die Annahme des Bestands eines zypriotischen Briefkasten-Tochterunternehmens einer inländischen Kapitalgesellschaft sprechen, hat auch eine Ansässigkeitsbescheinigung Zyperns keinen Einfluss auf die Ablehnung der steuerlichen Anerkennungsfähigkeit.
Rechtsgrundlagen: Art 4 Abs 3 DBA Zypern