Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Quellensteuerentlastung bei Bezug von Auslandslizenzgebühren durch eine inländischer Betriebstätte einer in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaft Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 48 BAO
Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Quellensteuerentlastung bei Bezug von Auslandslizenzgebühren durch eine inländischer Betriebstätte einer in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaft Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 48 BAO