Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Steuerabzugspflicht des österreichischen Veranstalters im Rahmen des Engagements einer italienischen Künstlergruppe mit zwei englischen Solisten Stellung und weist auf das Erfordernis von Ansässigkeitsbescheinigungen zur Ermöglichung der Steuerentlastung der Künstlergagen hin.
Rechtsgrundlagen: § 99 EStG; Art 12 DBA Österreich-Italien; Erlass AÖFV Nr. 31/1986