Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Bezüge eines Geschäftsführers, dem die Leitung der Zweigniederlassung einer deutschen GmbH in Österreich obliegt, Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 48 BAO; § 47 Abs 1 EStG; § 81 Abs 2 EStG
Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Bezüge eines Geschäftsführers, dem die Leitung der Zweigniederlassung einer deutschen GmbH in Österreich obliegt, Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 48 BAO; § 47 Abs 1 EStG; § 81 Abs 2 EStG