Zusammenfassung: Das BMF erläutert, dass auch die Einrichtung einer festen Arbeitsstelle im Großraumbüro eines Klienten die Annahme des Bestands einer inländischen Betriebsstätte rechtfertigen kann.
Rechtsgrundlagen: DBA Großbritannien; Art 5 Abs 1 OECD-MA
Stichworte: BMF, 13.03.2000, EAS 1613