Zusammenfassung: Das Besteuerungsrecht bezüglich der Entschädigungsleistungen für ein Vorstandsmitglied einer österreichischen Kapitalgesellschaft, die diesem anlässlich der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugewendet wurden, verbleibt auch nach der Übersiedlung des vormaligen Vorstandsmitglieds in die Schweiz bei Österreich.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 1 Z 1 EStG; Art 18 DBA Schweiz; Art 15 DBA Schweiz