Zusammenfassung: Der BFH nimmt zur Zurechnung der Gesellschaftsanteile an der Komplementär-GmbH, die von den deutschen Kommanditisten einer österreichischen GmbH & Co KG gehalten werden, Stellung und prüft, ob sie als Sonderbetriebsvermögen eingestuft werden können.
BFH, 24.03.1999, I R 114/97