Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Bezüge eines Künstlers, der darstellende und nichtdarstellende Tätigkeiten ausübt, Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 12 OECD-MA
Stichworte: BMF, 05.01.2000, EAS 1584
Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Bezüge eines Künstlers, der darstellende und nichtdarstellende Tätigkeiten ausübt, Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 12 OECD-MA
Stichworte: BMF, 05.01.2000, EAS 1584