Zusammenfassung: Das BMF vertritt die Ansicht, dass die Bezüge eines in die Schweiz einpendelnden Grenzgängers, der seinen Familienwohnsitz in Österreich besitzt und vom Zweitwohnsitz in Deutschland zum Schweizer Arbeitsplatz einpendelt, in Österreich zu besteuern sind.
Rechtsgrundlagen: Art 15 Abs 4 DBA Österreich-Schweiz