Art 6 EGV; Art 59 EGV; RL 77/799/EWG
Der EuGH prüft, ob die unterschiedlichen Rahmenbedingungen für die Anerkennung der Kosten für eine berufliche Weiterbildung als Betriebsausgaben, je nachdem ob diese Weiterbildung im Heimatstaat oder im Ausland stattfindet, mit der Dienstleistungsfreiheit in Einklang steht.