Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Besteuerung der Einkünfte von Arbeitnehmern, die von einem deutschen Unternehmen zum Einsatz an einer österreichischen Baustelle verliehen werden, Stellung, wenn deren Einsatzdauer die 12-Monats-Frist bzw. die 183-Tage-Frist nicht überschreitet.
Rechtsgrundlagen: Art 9 Abs 2 DBA-Deutschland; Art 15 OECD-MA