Zusammenfassung: Das BMF erläutert, dass für die Vortragstätigkeit ausländischer Vortragender bei inländischen Seminarveranstaltungen unter der Voraussetzung der Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung eine Steuerfreistellung in Österreich zur Anwendung gelangt und weist auf die Ausnahmeregelung für deutsche Vortragende im DBA-Deutschland hin.
Rechtsgrundlagen: Art 14 OECD-MA; Art 8 Abs 2 DBA-Deutschland; § 99 EStG; Art 7 OECD-MA