Zusammenfassung: Das BMF bejaht unter Bezugnahme auf das DBA-Italien die Verlustvortrags- und Verlustausgleichsfähigkeit von Verlusten, die in der italienischen Betriebsstätte einer österreichischen Gesellschaft entstehen.
Rechtsgrundlagen: DBA-Italien; § 1 EStG
Stichworte: BMF, 25.10.1999, EAS 1546