Zusammenfassung: Das BMF prüft, ob die Entsendung von Mitarbeitern eines britischen EDV-Consulting-Unternehmens zur Entwicklung und Installation von Softwareprogrammen in Österreich als Begründung einer inländischen Betriebstätte qualifiziert werden kann und nimmt zur Umsatzsteuerpflicht bei der Entsendung von Subunternehmern Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 7 DBA-Großbritannien; Art 15 DBA-Großbritannien; Art 5 DBA-Großbritannien; § 3a Abs 10 UStG; § 99 EStG