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Satellitenschüsseln als Betriebstätten eines Kommunikationsunternehmens

SteuerrechtBMFSWI 2000, 544 Heft 11 v. 1.11.2000

Zusammenfassung: Das BMF erläutert, dass Satellitenschüsseln von Telekommunikationsunternehmen als Betriebstätten zu qualifizieren sind und nimmt zur Besteuerung des Betriebstättengewinns Stellung.

Rechtsgrundlagen: Art 4 OECD-MA

Stichworte: BMF, 01.09.2000, EAS 1721

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