Zusammenfassung: Das BMF erläutert, dass Satellitenschüsseln von Telekommunikationsunternehmen als Betriebstätten zu qualifizieren sind und nimmt zur Besteuerung des Betriebstättengewinns Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 4 OECD-MA
Stichworte: BMF, 01.09.2000, EAS 1721