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Annahmeboxen einer Putzerei

SteuerrechtBMFSWI 2000, 478 Heft 10 v. 1.10.2000

Zusammenfassung: Das BMF erläutert, dass eine österreichische Putzerei durch die Aufstellung von Annahmebehältern in Deutschland eine Betriebstätte begründet.

Rechtsgrundlagen: Art 4 Abs 3 DBA Deutschland

Stichworte: BMF, 25.07.2000, EAS 1696

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