Zusammenfassung: Das BMF erläutert, dass eine österreichische Putzerei durch die Aufstellung von Annahmebehältern in Deutschland eine Betriebstätte begründet.
Rechtsgrundlagen: Art 4 Abs 3 DBA Deutschland
Stichworte: BMF, 25.07.2000, EAS 1696
Zusammenfassung: Das BMF erläutert, dass eine österreichische Putzerei durch die Aufstellung von Annahmebehältern in Deutschland eine Betriebstätte begründet.
Rechtsgrundlagen: Art 4 Abs 3 DBA Deutschland
Stichworte: BMF, 25.07.2000, EAS 1696