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Unzulässigkeit telefonischer Anbringen/Erledigungen

BAO, BehördenverkehrStInfo 2006/053StInfo 2006, 79 Heft 5 v. 14.3.2006

§ 85 BAO, § 97 BAO

Im Falle einer lediglich telefonischen Absprache zwischen Abgabepflichtigem und Finanzamt liegt weder ein wirksames Fristverlängerungsansuchen nach § 245 Abs 3 BAO noch ein Bescheid vor, mit dem die Berufungsfrist rechtswirksam verlängert worden wäre.

VwGH 17.11.2005 , 2001/13/0279

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