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FinanzOnline-Verordnung 2006

FinanzOnlineStInfo 2006/051StInfo 2006, 72 Heft 5 v. 14.3.2006

FINANZONLINE

Verordnung des BMF über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006)

BGBl II 2006/97 , ausgegeben am 02.03.2006

1. der § 86a BAO, § 90a BAO und § 97 Abs 3 BAO;

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