Veranlagung von beschränkt Steuerpflichtigen ab dem Kalenderjahr 2005
Information des BMF 20. 1. 2006
Bei Vorliegen von ausschließlich lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist bei beschränkter Steuerpflicht keine Pflichtveranlagung durchzuführen. Bezieht ein beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig lohnsteuerpflichtige Einkünfte, erfolgt eine Veranlagung daher ebenfalls nur auf Antrag, auch wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Vorliegens mehrerer, zeitlich überschneidender Lohnzettel automatisiert zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert wird.

