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Wichtige Erlässe

StInfo 2006/036StInfo 2006, 50 Heft 4 v. 28.2.2006

Veranlagung von beschränkt Steuerpflichtigen ab dem Kalenderjahr 2005

Information des BMF 20. 1. 2006

Bei Vorliegen von ausschließlich lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist bei beschränkter Steuerpflicht keine Pflichtveranlagung durchzuführen. Bezieht ein beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig lohnsteuerpflichtige Einkünfte, erfolgt eine Veranlagung daher ebenfalls nur auf Antrag, auch wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Vorliegens mehrerer, zeitlich überschneidender Lohnzettel automatisiert zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert wird.

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