Änderung der Verordnung über die elektronische Übermittlung von Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen
BGBl II 2005/436, ausgegeben am 22. 12. 2005
Die elektronische Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung hat ab 2006 grundsätzlich bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Kalendermonats zu erfolgen, siehe schon StInfo 2005/126.

