vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erleichterungen bei der Losungsermittlung aufgrund der Einzelaufzeichnungspflicht ab 1. 1. 2007

BAO, AUFZEICHNUNGSPFLICHTENStInfo 2006/233StInfo 2006, 334 Heft 21 v. 5.12.2006

§ 131 Abs 1 Z 2 BAO idF BGBl I 2006/99

Information des BMF vom 22. 11. 2006

Für Unternehmer tritt mit 1. 1. 2007 aufgrund der Änderung des § 131 Abs 1 Z 2 BAO die Verpflichtung ein, Bareingänge und Barausgänge täglich einzeln aufzuzeichnen. Mit Verordnung des BMF werden jedoch in bestimmten Fällen vereinfachte Aufzeichnungen (Losungsermittlung durch Kassasturz) zugelassen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!