§ 6 Abs 1 Z 16 und Abs 2, § 12 Abs 3 UStG, Rz 793 UStR 2000
USt-Protokoll 2006, BMF 2. 11. 2006, BMF-010219/0424-VI/4/2006
Ein österreichischer Unternehmer vermietet ein Bürogebäude in Deutschland. In Österreich fallen Vorsteuern aus Rechts- und Steuerberatung in Zusammenhang mir der im Ausland vermieteten Immobilie an. Nach deutscher Rechtslage sind diese Vermietungsumsätze unecht steuerfrei, können aber - wie in Österreich - steuerpflichtig behandelt werden.

