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Fortbildungskosten trotz beendetem Dienstverhältnis

EINKOMMENSTEUERStInfo 2006/223StInfo 2006, 323 Heft 21 v. 5.12.2006

§ 16 Abs 1 EStG idF vor BGBl I 1999/106

Auch ein in Zeiten der Arbeitslosigkeit absolvierter Intensivsprachkurs, der zudem nur zu einem Viertel auf den bisherigen Beruf abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt, führt zu abzugsfähigen Fortbildungskosten.

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