§ 16 Abs 1 EStG idF vor BGBl I 1999/106
Auch ein in Zeiten der Arbeitslosigkeit absolvierter Intensivsprachkurs, der zudem nur zu einem Viertel auf den bisherigen Beruf abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt, führt zu abzugsfähigen Fortbildungskosten.

