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Einfuhrumsatzsteuerfreiheit bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung - Sonder-UID

UMSATZSTEUERStInfo 2006/215StInfo 2006, 312 Heft 20 v. 21.11.2006

Art 6 Abs 3, Art 7 UStG

BMF 23. 10. 2006, BMF-010219/0417-VI/9/2006

Die Rz 3951 bis Rz 3959 UStR 2000 sehen eine vereinfachte Abwicklung in den Fällen der Steuerfreiheit der Einfuhr vor, wenn Waren durch ausländische Unternehmer, die im Inland nicht zur Umsatzsteuer erfasst sind, eingeführt und im Anschluss an die Einfuhr steuerfrei innergemeinschaftlich geliefert werden (Verwendung einer „Sonder-UID“).

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