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Zeitliche Erfassung von Beteiligungserträgen bei entsprechender Machtposition der Obergesellschaft

EINKOMMENSTEUERStInfo 2006/211StInfo 2006, 307 Heft 20 v. 21.11.2006

§ 6 Z 2 lit a EStG

Am Bilanzstichtag erst geplante, jedoch noch nicht beschlossene Gewinnausschüttungen der Untergesellschaften können im Jahresabschluss der Obergesellschaft grundsätzlich auch dann noch nicht aktiviert werden, wenn der Obergesellschaft eine entsprechende Machtposition zukommt, die sie befähigt, den Ausschüttungsbeschluss zu gestalten.

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