Art 12 DBA-Slowenien
BMF 28. 8. 2006, BMF-010221/0477-IV/4/2006
Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25 % beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Art 12 Abs 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10%igen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art 12 Abs 1 DBA-Slowenien in Slowenien von der Besteuerung ausgenommen.

