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Kein Vorsteuerabzug für UMTS-Lizenzen

UMSATZSTEUERStInfo 2006/176StInfo 2006, 252 Heft 16 v. 19.9.2006

§ 2 Abs 3, § 12 UStG

Die durch die Telekom-Control-Kommission vorgenommene staatliche Versteigerung von UMTS-Mobilfunklizenzen ist zwar eine wirtschaftliche Tätigkeit iSd Art 4 Abs 1 und Abs 2 6. MwSt-RL, unterliegt jedoch als Tätigkeit im Rahmen der öffentlichen Gewalt iSd Art 4 Abs 5 Unterabs 1 6. MwSt-RL nicht der Mehrwertsteuer. T-Mobile Austria und den anderen sieben österreichischen Telekommunikationsunternehmen ist somit ein Vorsteuerabzug versagt.

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