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Schutz des Bankgeheimnisses gegenüber Rechtshilfe- ersuchen ausländischer Finanzbehörden

EU-RECHTSHILFEStInfo 2006/167StInfo 2006, 239 Heft 15 v. 5.9.2006

§ 99 Abs 1 FinStrG, § 38 Abs 2 Z 1 BWG

Ein deutsches Finanzstrafverfahren, bei dem die Einleitung vom Beschuldigten nicht im Rechtsweg bekämpft werden kann, ja ihm nicht einmal zur Kenntnis gebracht sein muss, führt zu keiner Durchbrechung des Bankgeheimnisses.

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