§ 5 Abs 1, § 6 Z 2 lit a EStG, § 204 Abs 2 HGB
Der Teilwert einer in der Vergangenheit angeschafften ausländischen Beteiligung darf nicht schon deshalb von vornherein als gesunken angenommen werden, weil die Auslandswährung im Verhältnis zur Inlandswährung nachgegeben hat.

