EINKOMMENSTEUERStInfo 2005/072 Heft 9 v. 25.5.2005
BMF 18.05.2005
1. Allgemeines
Trinkgelder sind rückwirkend ab 1999 lohn- bzw einkommensteuerfrei, wenn sie in ortsüblicher Höhe von dritter Seite an Arbeitnehmer freiwillig (dh ohne Rechtsanspruch des Arbeitnehmers) gewährten werden.