§ 76 Abs 2 EStG
Verordnung des BMF, mit der Daten, die in ein Lohnkonto einzutragen sind, sowie Erleichterungen bei der Lohnkontenführung für das Kalenderjahr 2005 festgelegt werden (Lohnkontenverordnung 2005)
BGBl II 2005/116 , ausgegeben am 28.04.2005
Aufgrund § 76 Abs 2 EStG in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2004, BGBl I 2004/180, wird verordnet:

