vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wechsel von Voll- auf Teilpauschalierung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

EINKOMMENSTEUERStInfo 2005/013 Heft 2 v. 27.1.2005

§ 1 Abs 3 LuF PauschVO 2001, § 125 Abs 3 BAO

Nach dem Wortlaut der LuF PauschVO 2001 iVm § 125 Abs 3 BAO ist es dem Abgabepflichtigen unbenommen, seinen Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft in Form der Teilpauschalierung bereits ab dem erstmaligen oder zweitmaligem Überschreiten der Einheitswertgrenze von € 65.500,- auch ohne sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlagenoption zu ermitteln.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!