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Grenzüberschreitende Verlustverrechnung bei Konzernen unter bestimmten Voraussetzungen

KÖRPERSCHAFTSTEUERStInfo 2005/224 Heft 22 v. 22.12.2005

Art 43 EG, Art 48 EG

Eine Regelung über den Konzernabzug, die es einer Muttergesellschaft verwehrt, von ihrem steuerpflichtigen Gewinn Verluste ihrer im Ausland ansässigen Tochtergesellschaften abzuziehen, ist grundsätzlich mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Es verstößt jedoch gegen die Niederlassungsfreiheit, der gebietsansässigen Muttergesellschaft die Möglichkeit zu verwehren, von ihrem steuerpflichtigen Gewinn Verluste von gebietsfremden Tochtergesellschaften abzuziehen, wenn sie nachweist, dass diese Verluste im Staat des Sitzes dieser Tochtergesellschaften nicht berücksichtigt worden sind und nicht berücksichtigt werden können.

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