§ 68 Abs 5 EStG
LSt-Protokoll 2005, Homepage des BMF 07.11.2005
Es wird eine höhere SEG-Zulage bezahlt, als im KV vorgesehen ist. Bis zu welcher Höhe ist diese Zulage noch steuerbegünstigt?
Gemäß § 68 Abs 5 EStG sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen nur begünstigt, soweit sie aufgrund von „lohngestaltenden Vorschriften“ im Sinne der Z 1 bis Z 7 gewährt werden.

