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SEG-Zulagen - „Überzahlung“

EINKOMMENSTEUERStInfo 2005/213 Heft 21 v. 8.12.2005

§ 68 Abs 5 EStG

LSt-Protokoll 2005, Homepage des BMF 07.11.2005

Es wird eine höhere SEG-Zulage bezahlt, als im KV vorgesehen ist. Bis zu welcher Höhe ist diese Zulage noch steuerbegünstigt?

Gemäß § 68 Abs 5 EStG sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen nur begünstigt, soweit sie aufgrund von „lohngestaltenden Vorschriften“ im Sinne der Z 1 bis Z 7 gewährt werden.

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