§ 33 Abs 4 Z 1 EStG, Rz 774 LStR 2002
LSt-Protokoll 2005, Homepage des BMF 07.11.2005
Betreffend Ermittlung Grenzbetrag für Alleinverdienerabsetzbetrag lautet Rz 774 LStR 2002:
„Maßgebend für die Ermittlung des Grenzbetrages ist der Gesamtbetrag aller Einkünfte. Bei der Ermittlung des Grenzbetrages bleiben steuerfreie Einkünfte (zB sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs 1 EStG bis zur Freigrenze, Zuschläge gemäß § 68 EStG) außer Ansatz. Gemäß § 3 EStG steuerfreie Einkünfte bleiben ebenfalls grundsätzlich außer Ansatz.“

