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Grenzbetragsermittlung für den Alleinverdienerabsetzbetrag

LOHNSTEUERPROTOKOLL 2005StInfo 2005/198 Heft 20 v. 24.11.2005

§ 33 Abs 4 Z 1 EStG, Rz 774 LStR 2002

LSt-Protokoll 2005, Homepage des BMF 07.11.2005

Betreffend Ermittlung Grenzbetrag für Alleinverdienerabsetzbetrag lautet Rz 774 LStR 2002:

„Maßgebend für die Ermittlung des Grenzbetrages ist der Gesamtbetrag aller Einkünfte. Bei der Ermittlung des Grenzbetrages bleiben steuerfreie Einkünfte (zB sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs 1 EStG bis zur Freigrenze, Zuschläge gemäß § 68 EStG) außer Ansatz. Gemäß § 3 EStG steuerfreie Einkünfte bleiben ebenfalls grundsätzlich außer Ansatz.“

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