Flutkatastrophe 2004 - Gebührenrechtliche Begünstigungen
BMF 07.01.2005
Die Finanzämter werden angewiesen, gemäß § 206 lit a BAO von der Entrichtung bestimmter im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe 2004 anfallender Gebühren nach dem Gebührengesetz Abstand zu nehmen.

