§ 3 Abs 1 Z 14 EStG, § 15 Abs 2 EStG, § 26 Z 3 EStG
Soweit nach der bisherigen Rechtsprechung die Zuwendung einer Reise grundsätzlich nur einheitlich entweder als Arbeitslohn angesehen oder im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse vorgenommen beurteilt wurde, hält der erkennende Senat an dieser Rechtsprechung nicht mehr fest.
BFH 18.08.2005 , VI R 32/03

