§ 3 Abs 1 Z 10 EStG
Wird ein Dienstnehmer (im Rahmen einer Personalgestellung) für zwei Jahre befristet nach Singapur entsendet und erbringt dort für einen ausländischen Gestellungsnehmer Engineering-Leistungen, kann die Steuerbegünstigung des § 3 Abs 1 Z 10 EStG auch dann zur Anwendung kommen, wenn die begünstigte Anlage im Ausland durch ein ausländisches Unternehmen errichtet wird.

