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Mantelkauf - zeitliche Dimension der Strukturänderungen nicht entscheidend

KÖRPERSCHAFTSTEUER § 18 Abs 6 EStG, § 8 Abs 4 Z 2 KStGStInfo 2005/139 Heft 15 v. 8.9.2005

Ein dem Verlustabzug schädlicher Mantelkauf liegt im Falle einer Änderung der wirtschaftlichen Strukturen der Körperschaft über einen längeren Zeitraum (hier: 5 Jahre) und erst anschließender Änderung der Gesellschafterstrukturen auch dann noch vor, wenn die einzelnen Schritte der sukzessiven Strukturänderung in einem inneren bzw planmäßigen Zusammenhang stehen.

VwGH 26.07.2005 , 2001/14/0135

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