Ein dem Verlustabzug schädlicher Mantelkauf liegt im Falle einer Änderung der wirtschaftlichen Strukturen der Körperschaft über einen längeren Zeitraum (hier: 5 Jahre) und erst anschließender Änderung der Gesellschafterstrukturen auch dann noch vor, wenn die einzelnen Schritte der sukzessiven Strukturänderung in einem inneren bzw planmäßigen Zusammenhang stehen.
VwGH 26.07.2005 , 2001/14/0135

