Ein deutscher Staatsangehöriger mit Immobilien in den Niederlanden hat hinsichtlich der darauf erhobenen Steuer keinen Anspruch auf die steuerrechtlichen Vergünstigungen, die ein von den Niederlanden mit einem anderen EU-Mitgliedstaat abgeschlossenes DBA (hier: mit Belgien) einem Gebietsansässigen dieses anderen EU-Mitgliedstaats gewährt.
EuGH 05.07.2005 , C-376/03 , Fall D.

