vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wichtige Erlässe

StInfo 2005/125 Heft 14 v. 18.8.2005

Sonder-UID für Spediteure

BMF 16. 8. 2005

Ein inländischer Spediteur kann mit einer Sonder-UID als indirekter Vertreter für den (im Ausland ansässigen) Lieferer die steuerfreie Einfuhr von Drittlandswaren, die anschließend innergemeinschaftlich geliefert (vgl Art 7 UStG) werden sollen, in Anspruch nehmen (vgl auch Rz 3951 ff UStR 2000).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!