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Weiterverrechnung von Roaming-Gebühren an im Drittland ansässige Kunden - kein steuerbarer Umsatz

UMSATZSTEUERStInfo 2005/130 Heft 14 v. 18.8.2005

§ 3a Abs 9, Abs 10 Z 13 und Abs 13 UStG, VO BGBl II 1997/102

Die Weiterverrechnung von Roaming-Gebühren durch einen in einem Drittland ansässigen Handy-Provider, die diesem von österreichischen Handy-Providern aufgrund von in Österreich geführten Telefonaten in Rechnung gestellt werden, ist in Österreich (trotz der VO BGBl Il 1997/102 ) nicht steuerbar, wenn die Kunden des ausländischen Handy-Providers ebenfalls im Drittland ansässig sind.

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