Ist der Abbruch des schon völlig baufälligen Altgebäudes mit anschließendem Neubau wirtschaftlich günstiger und damit sinnvoller als eine Generalsanierung, ist eine Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung zulässig.
VwGH 27.04.2005 , 2000/14/0110