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Änderung der UStR 2000 - Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung

UMSATZSTEUERRICHTLINIENStInfo 2005/121 Heft 13 v. 4.8.2005

BMF 13.07.2005 , 010219/0183-IV/9/2005 - Auszug

Der bisherige Abschnitt „11.2.3 Elektronischer Rechnungsdatenaustausch“ wird neu gefasst und die geänderte Überschrift sowie die Rz 1561 bis Rz 1564b UStR 2000 lauten:

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